Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Ihr wollt Spass IG

 

§1 Allgemeine Bestimmungen



Der Teilnehmer ist sich der Art der Veranstaltung und der dabei bestehenden Risiken (Bewegung im Gelände, Sichtverhältnisse bei Nacht und Nebel, Kampf mit Polsterwaffen, Karnevalswaffen, Spezialeffekte) bewusst. Die Teilnahme
erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Teilnehmer versichert, den zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen der Veranstaltung gewachsen zu sein. Eine Fehleinschätzung dieser Belastungen seitens des Teilnehmers geht voll zu dessen Lasten. Sollten die Belastungen zu stark werden, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Veranstaltung zu verlassen.

Anmeldung und Anmeldungsbestätigung gelten als Abschluss des Teilnahmevertrages. Alle Nebenabreden und Änderungen des Teilnahmevertrages oder der AGB bedürfen der Schriftform und erlangen erst nach schriftlicher Bestätigung des Veranstalters
Gültigkeit.

Die Wirksamkeit der AGB bleibt von der eventuellen Unwirksamkeit einzelner Punkte unberührt.

 

§2 Sicherheit



Der Teilnehmer ist verpflichtet, für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst zu sorgen und gefährliche Situationen für sich und andere und für die Umgebung zu vermeiden. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Verwendung von offenem Feuer an nicht dafür vorgesehenen Stellen und übermäßiger Alkoholgenuss.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, zur Sicherheitsüberprüfung unaufgefordert Polsterwaffen, Karnevalswaffen und andere potentiell gefährliche Gegenstände der Spielleitung (SL) vorzulegen und Spezialeffekte und andere potentiell gefährliche
beabsichtigte Handlungen mit ihr abzusprechen.

Die Verwendung von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstungsgegenständen ist nicht statthaft.

Bei Drogenkonsum jeglicher Art wird der Teilnehmer sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Bei strafbaren Handlungen (Diebstahl, Körperverletzung, Drogenkonsum, Vandalismus) erfolgt unmittelbar eine Anzeige seitens des Veranstalters und ein Ausschluss von der Veranstaltung. Der Veranstalter nutzt dabei alle ihm gegebenen rechtlichen Möglichkeiten.

Den Anweisungen der SL und ihrer Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten.

Teilnehmer, die sich den Anweisungen der SL widersetzen, Sachen oder Personen grob fahrlässig oder vorsätzlich gefährden oder sich grob spielstörend verhalten, können ohne Rückerstattung jeglicher Kosten sofort vom Spiel ausgeschlossen und ohne Pflicht des Veranstalters auf Abtransport vom Spielgelände verwiesen werden.

 

§3 Haftung



Für Schäden, die dem Teilnehmer entstehen oder die er schuldhaft verursacht, ist er selbst in vollem Umfang verantwortlich.
Die Haftung des Veranstalters für Sach- und Personenschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters beschränkt.
 

§4 Urheberrecht und Aufzeichnungen



Alle Rechte an Ton-, Film und Videoaufnahmen sowie an der aufgeführten Handlung, verwendeten Materialien, Texten, Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

Der Teilnehmer ist berechtigt, für ausschließlich private, nichtkommerzielle Zwecke solche Aufnahmen zu machen und Materialien, Texte, Begriffe und Eigennamen zu verwenden, wenn dies nicht ausdrücklich vom Veranstalter ausgeschlossen wird.
Werden private Aufnahmen vom Teilnehmer veröffentlicht, muss der Teilnehmer dem Veranstalter Kopien zur freien Nutzung zugänglich machen.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass solche Aufnahmen der Veranstaltung und seiner Person angefertigt und gewerblich verwendet werden.

 

§5 Anmeldung, Nichtannahme, Absage, Rücktritt und Ausschluss von der Veranstaltung



Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Die Anmeldung erfolgt individuell und ist nicht übertragbar. Die Anmeldung ist erst vollständig, wenn der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldebogen, andere in der Einladung geforderte
Unterlagen sowie der Con-Beitrag beim Veranstalter eingegangen sind.

Das Mindestalter zur Teilnahme beträgt 18 Jahre. Die Teilnahme für Personen unter 18 Jahren ist nur in Begleitung mindestens eines Elternteils möglich.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Spieler ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits gezahlte Con-Beiträge werden in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Veranstaltung abzusagen. Bereits gezahlte Con-Beiträge werden in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Forderungen seitens des Teilnehmers sind in
diesem Fall ausgeschlossen.

Bei Rücktritt eines Teilnehmers vor Anmelde- und Überweisungsschluss wird der Conbeitrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 Euro zurückerstattet.

Teilnehmer, die nach Anmelde- und Überweisungsschluss von der Veranstaltung zurücktreten, die nicht zur Veranstaltung antreten, die von der SL aufgrund §2 Absatz 4 von der Veranstaltung ausgeschlossen werden oder aufgrund eigener Entscheidung
oder objektiver Ursachen ausscheiden, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Con-Beitrages.

 

§6 Con-Beitrag, Zahlungsverzug



Die Zahlung des Con-Beitrags erfolgt entsprechend dem in der Anmeldung genannten Verfahren. Bei Zahlungsverzug gilt die Anmeldung als nicht rechtsgültig erfolgt.

Kosten, die sich aus der Art der Zahlung des Con-Beitrages ergeben, oder die aufgrund von Fehlern beim Zahlungsverfahren entstehen, die nicht vom Veranstalter zu verantworten sind, sind vom Teilnehmer zu tragen. Dies gilt insbesondere, aber
nicht ausschließlich, für Bankgebühren und für Diebstahl bei nicht abgesicherten brieflichen Geldsendungen.
Dabei haftet bei Zahlung für Dritte und bei Sammelzahlung für mehrere Teilnehmer der Zahlungsleistende als Gesamtschuldner.

 

§7 Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz


Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten bei Eingang seines Anmeldebogens in einer Kundendatei gesammelt und auf unbestimmte Zeit gespeichert werden.
Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers sind freiwillig und werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.
Eine Weitergabe der persönlichen Daten der Teilnehmer an Dritte erfolgt nicht.
Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass als Ausnahme von dieser Regel bei einem eintretenden Zahlungsverzug bei unbestrittener Forderung (Vollstreckungsbescheid, unbestrittener Mahnbescheid, unwidersprochene Mahnung nach zwei Wochen) eine Mitteilung bzw. Auskunftserteilung an einen anderen Veranstalter nach §28 Absatz (2) 1.a) BDSG erfolgen kann, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen dieses Veranstalter erforderlich scheint.
 

Bonn, November 2004